Brandschau

Das Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz NRW (FSHG) schreibt für besondere Gebäude die regelmäßige Durchführung von Brandschauen vor. Diese müssen nach Vorgabe des Gesetzes alle fünf Jahre durchgeführt werden.

Zu den brandschaupflichtigen Gebäuden gehören beispielsweise Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Versammlungsstätten, Tiefgaragen und Industrieobjekte. Hierbei werden alle Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsanforderungen geprüft, die zur Sicherstellung von wirksamen Löscharbeiten und Rettung von Menschen und Tieren vorhanden sind. Bei einer Mängelfeststellung werden diese an die zuständige Ordnungsbehörde weitergeleitet, welche die Mängelbeseitigung verfolgt.

(Anlage Gebührensatzung Brandschau)