Brandmeldeanlagen
Die Brandschutzdienststelle fordert im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens bei besonderen Gebäuden Brandmeldeanlagen. Bei Planung und Bau der Anlagen beraten und begleiten die Mitarbeiter des Sachgebietes den Bauherren. Abschließend werden die Brandmeldeanlagen nach den Vorgaben der „Technischen Anschlussbedingungen“ der Berufsfeuerwehr Leverkusen abgenommen.
Weiterhin stellen wir Ihnen folgende Hinweise als PDF-Dokument zur Verfügung:
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Technische Anschlussbedingungen für nichtöffentliche Brandmeldeanlagen an die Brandmeldeempfangs-anlage der Berufsfeuerwehr Leverkusen
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Funktechnische Forderungen und Regularien für Gebäudefunkanlagen (GfA) zur Einsatzunterstützung der Feuerwehr Leverkusen
BF_LEV_Richtlinie_Gebaudefunkanlage_2018_01.pdf