Feuer aus! Und dann?

Umgang mit kalten Brandstellen

Ein Brand in Ihrer Wohnung / Ihrem Haus konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben sind Brandrückstände, wie angebrannte oder verkohlte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tape-ten, Geräte, Elektrokabel und evtl. Bauschutt, die rußverschmutzt sind. Mit dieser Empfehlung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben. Es werden Maßnahmen für die Brandschadensanierung aufgezeigt und auf die Grundzüge einer sachgerechten Aufräumung und Entschuttung der Schadenstelle hingewiesen. Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihres Wohngebäude- bzw. Hausrat-versicherers und melden Sie diesem unmittelbar den eingetretenen Schaden.

Bitte denken Sie daran, alle weiteren Maßnahmen mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter und dem Versicherer abzustimmen, um mögliche Nachteile bei der Schadenregu-lierung zu vermeiden.

Gefährdungseinschätzung

Nach Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- bzw. Rauchniederschlag in den Räumen und auf deren Einrichtung verteilt. Ruß und angebrannte oder verkohlte Materialien (Brandrückstände) können giftige und reizende Stoffe enthalten. Deren Zusammensetzung und jeweilige Konzentration ist abhängig von der Art und Menge des verbrannten Gutes, vom Brandverlauf und von der Ab-führung der Rauchgase. Auch wenn Schadstoffe gebildet wurden, bedeutet dies noch keine unmittelbare Gefährdung. Im Brandfall gebildete Schadstoffe sind in der Regel so stark an Ruß gebunden, dass eine Aufnahme über die Haut bei einer möglichen Beschmutzung kaum erfolgen kann. Die Erfahrungen aus vielen Brandschäden haben gezeigt, dass brandbedingte Schadstoffe nur dort nachweisbar waren, wo auch optisch deutlich wahrnehmbare Brandverschmutzungen vorlagen. Mit der Entfernung der brandbedingten Verschmutzung sind in der Regel auch die Schadstoffe beseitigt. Bis zur endgültigen Sanierung wird in der Regel ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise nicht zu erwarten. Dennoch sollten Sie schon um sich vor ausdünstenden reizenden Stoffen zu schützen die folgenden Hinweise beachten.

Erstmaßnahmen

Betreten Sie die Brandstelle frühestens eine Stunde nach Ablöschen des Feuers, nach ausrei-chender Durchlüftung und nachdem die Freigabe der Brandstelle durch die Feuerwehr und/oder durch die Polizei erfolgte. Sorgen Sie dafür, dass keine Brandverschmutzungen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden können. Decken Sie zu diesem Zweck rußbedeckte Flächen im Gehbereich mit Folien ab und legen Sie im Übergangsbereich zu nicht betroffenen Bereichen nasse Tücher zum Schuheabtreten aus. Bei Vorhandensein von Klima- bzw. Lüftungsanlagen sollten diese nach einem Brand erst dann wieder in Betrieb gehen, wenn sie von einem Fachmann überprüft und ggf. gereinigt worden sind.

Reinigung und Sanierung

Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur relativ kleine Mengen verbrannt sind (z. B. Papierkorbbrand, Kochstellenbrand, Brand eines Kerzengesteckes oder sonstige Brände mit geringfügiger Brandverschmutzung), können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaß-nahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe, Haushaltsreiniger) durchgeführt werden. Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungsarbeiten können unter Einhaltung der nachstehend empfohlenen Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, oder auch vom Brandgeschä-digten selbst vorgenommen werden. Wie bei den Erstmaßnahmen ist auch hier darauf zu achten, dass keine Brandverschmutzun-gen aus Brandrückständen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden und kein Staub aufgewirbelt wird.

 

Bezugsadressen und Ansprechpartner
zu Fragen nach dem Brandereignis

Brandschadenbeseitigung

Für Rückfragen zur Brandschadenbeseitigung und für weitere Auskünfte stehen Ihnen Ihre Feuerwehr Leverkusen  (0214) 75050 und die unten genannten Ansprechpartner zur Verfügung:

 

Entsorgung

Bei allgemeinen Rückfragen zur Entsorgung der Brandrückstände sowie bei Bränden, bei denen größere Mengen PVC oder Materialien mit anderen organischen Stoffen verbrannt bzw. verschwelt wurden, wenden Sie sich bitte an:

Stadt Leverkusen
Fachbereich Umwelt

Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Quettinger Str. 220 (Ecke Feldstr.)
51381 Leverkusen

Telefon: (0214) 406-3201

 

Ansprechpartner zur Entsorgung über die Hausmüllabfuhr, Deponie oder Schadstoffmobil / Schadstoffannahmestelle:

www.avea.info

AVEA GmbH & Co. KG.
Im Eisholz 3
51373 Leverkusen 

Öffnungszeiten der Schadstoffannahmestelle der AVEA:
Dieselstr. 18
51381 Leverkusen
Montag - Freitag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Telefon: 0214 8668-668
Telefax: 0214 8668-555
E-Mail:abfallberatung@avea.de