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Feuer aus! - Und dann?
Informationen zum Umgang mit kalten Brandstellen
Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,
ein Brand in Ihrer Wohnung / Ihrem Haus konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben sind Brandrückstände, wie angebrannte oder verkohlte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und evtl. Bauschutt, die rußverschmutzt sind.
Mit dieser Empfehlung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben.
Es werden Maßnahmen für die Brandschadensanierung aufgezeigt und auf die Grundzüge einer sachgerechten Aufräumung und Entschuttung der Schadenstelle hingewiesen.
Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihres Wohngebäude- bzw. Hausratversicherers und melden Sie diesem unmittelbar den eingetretenen Schaden.
Bitte denken Sie daran, alle weiteren Maßnahmen mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter und dem Versicherer abzustimmen, um mögliche Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden.
Gefährdungseinschätzung
Nach Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- bzw. Rauchniederschlag in den Räumen und auf deren Einrichtung verteilt. Ruß und angebrannte oder verkohlte Materialien (Brandrückstände) können giftige und reizende Stoffe enthalten. Deren Zusammensetzung und jeweilige Konzentration ist abhängig von der Art und Menge des verbrannten Gutes, vom Brandverlauf und von der Abführung der Rauchgase.
Auch wenn Schadstoffe gebildet wurden, bedeutet dies noch keine unmittelbare Gefährdung.
Im Brandfall gebildete Schadstoffe sind in der Regel so stark an Ruß gebunden, dass eine Aufnahme über die Haut bei einer möglichen Be- schmutzung kaum erfolgen kann.
Die Erfahrungen aus vielen Brandschäden haben gezeigt, dass brand- bedingte Schadstoffe nur dort nachweisbar waren, wo auch optisch deutlich wahrnehmbare Brandverschmutzungen vorlagen. Mit der Entfernung der brandbedingten Ver- schmutzung sind in der Regel auch die Schadstoffe beseitigt.
Bis zur endgültigen Sanierung wird in der Regel ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normaler- weise nicht zu erwarten.
Dennoch sollten Sie schon um sich vor ausdünstenden reizenden Stoffen zu schützen die folgenden Hinweise beachten.
Erstmaßnahmen
Betreten Sie die Brandstelle frühestens eine Stunde nach Ablöschen des Feuers, nach ausreichender Durchlüftung und nachdem die Freigabe der Brandstelle durch die Feuerwehr und/oder durch die Polizei erfolgte.
Sorgen Sie dafür, dass keine Brandverschmutzungen in nicht vom Brand be- troffene Bereiche verschleppt werden können.
Decken Sie zu diesem Zweck rußbedeckte Flächen im Gehbereich mit Folien ab und legen Sie im Übergangsbereich zu nicht betroffenen Be- reichen nasse Tücher zum Schuheabtreten aus.
Bei Vorhandensein von Klima- bzw. Lüftungsanlagen sollten diese nach einem Brand erst dann wieder in Betrieb gehen, wenn sie von einem Fachmann überprüft und ggf. gereinigt worden sind.
Reinigung und Sanierung
Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur relativ kleine Mengen verbrannt sind (z. B. Papierkorbbrand, Kochstellenbrand, Brand eines Kerzen- gesteckes oder sonstige Brände mit geringfügiger Brandver- schmutzung), können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe, Haushaltsreiniger) durchgeführt werden.
Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungsarbeiten können unter Ein- haltung der nachstehend empfohlenen Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, oder auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden.
Wie bei den Erstmaßnahmen ist auch hier darauf zu achten, dass keine Brand- verschmutzungen aus Brandrückständen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden und kein Staub aufgewirbelt wird.
Beachten Sie nachfolgend aufgeführten Schutzvorkehrungen:
- Einmalanzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff
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für Staubarbeiten Atemschutz (filtrierende Halbmaske der Schutzgruppe FFP2/FFP3)
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Schutzhandschuhe aus Leder- Textilkombination für Trockenarbeiten
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Gummihandschuhe für Nassarbeiten
Handschuhe und Einmalanzüge verbleiben im Schadenbereich und können mehr- fach verwendet werden, wenn ihr Zustand dies zulässt.
Filtrierende Halbmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalb- masken sind die Hautkontaktflächen vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmittel und Wasser zu reinigen. Nach Verlassen des Schadenbereiches ist eine gründliche Körperreinigung (Duschen) vorzunehmen.
Unbrauchbar gewordene oder nach Abschluß der Reinigungsarbeiten nicht mehr benötigte Einmalanzüge, Handschuhe, Filtermasken, etc. können über den Haus- müll entsorgt werden.
Entsorgung
Schon bei den Aufräumungsarbeiten sollten Brandrückstände und Abfälle so sortiert werden, dass diese durch entsorgungspflichtige Körperschaften oder Dritte (s. Anschriften) leichter verwertet bzw. entsorgt werden können.
Dazu sollten Brandrückstände bereits an der Brandstelle getrennt werden in:
Beispiel für verwertbare Bestandteile :
Beispiele für nicht verwertbaren Restmüll:
- Arznei- und Lebensmittel, die offen gelagert, deren Verpackung vom Brandrauch durchdrungen oder die von der Wärme betroffen wurden, müssen vernichtet werden.
- Brennbare Bestandteile (verkohlte Kunststoffprodukte, Holz, Teppiche, Tapeten und Rückstände aus den Reinigungsmaßnahmen) können in der Regel der Hausmüllentsorgung zugeführt werden.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die AVEA. (Die Anschrift finden Sie am Ende dieses Informationsblattes)
- Nicht brennbare Bestandteile (wie brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerwerk) können in der Regel zu einer Deponie gebracht werden.
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Die für Leverkusen zuständige Deponie erfragen Sie bitte bei der AVEA. (Die Anschrift finden Sie am Ende dieses Informationsblattes)
Erkennbare Sonderabfälle (z. B. Farben, Lacke, Lösungsmittel, Batterien)
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sollten wie üblich getrennt den bekannten Entsorgungswegen zugeführt werden. Sonderabfälle, die nach Art und Menge haushaltsüblich sind, können bei dem Schadstoffmobil oder der Schadstoffannahmestelle der AWL abgegeben werden.
- (Die Anschrift finden Sie auf der letzten Seite dieses Informationsblattes)
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Wo sichtbar größere Mengen PVC oder andere chlororganische Stoffe enthaltende Materialien verbrannt bzw. verschwelt sind, sollte der Entsorgungsweg von der zuständigen Abfall- bzw. Umweltbehörde festgelegt werden.
Bezugsadressen und Ansprechpartner
zu Fragen nach dem Brandereignis
Brandschadenbeseitigung
Für Rückfragen zur Brandschadenbeseitigung und für weitere Auskünfte stehen Ihnen Ihre Feuerwehr TEL (0214) 75050 und die unten genannten Ansprechpartner zur Verfügung:
Schutzausrüstung
Sofern Sie selbst Reinigungs- und Aufräumungsarbeiten durchführen, sollten Sie sich entsprechende Schutzkleidung in Baumärkten oder bei Fachfirmen besorgen. Hinweise können Sie in den "gelben Seiten" unter den Stichworten
finden.
Entsorgung
Bei allgemeinen Rückfragen zur Entsorgung der Brandrückstände sowie bei Bränden, bei denen größere Mengen PVC oder Materialien mit anderen organischen Stoffen verbrannt bzw. verschwelt wurden, wenden Sie sich bitte an:
Stadt Leverkusen
Fachbereich Umwelt
Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Miselohestr. 4
51379 Leverkusen
Telefon: (0214) 406-3201
Ansprechpartnerin: Frau Tapernon-Franz,
Telefon: (0214) 406-3233
Ansprechpartner zur Entsorgung über die Hausmüllabfuhr, Deponie oder Schadstoffmobil / Schadstoffannahmestelle:
AVEA GmbH & Co. KG.
Im Eisholz 3
51373 Leverkusen
Tel. (0214) 8668 - 0
Ansprechpartner: Herr Hilker
Tel: (0214) 8668 - 466
Öffnungszeiten der Schadstoffannahmestelle der AWL:
Dieselstr. 18; 51381 Leverkusen
Montags freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
TEXT: Berufsfeuerwehr Leverkusen, B. Breidenbach; Abtlg. Vorbeugender Brandschutz
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