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Die Stadt Leverkusen ist Träger des öffentlichen Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz in Nordrhein-Westfalen. Die Feuerwehr Leverkusen führt dabei zusammen mit den Hilfsorganisationen die Notfallrettung von verschiedenen Wachstandorten durch.
Für den Rettungsdienst der Feuerwehr Leverkusen werden Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in Vollzeit gesucht:
- Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter (Entg.-Gr. N TVöD) oder
- Rettungsassistentin bzw. Rettungsassistent (Entg.-Gr. 6 TVöD)
Die Stellen sind ab sofort zu besetzen.
Voraussetzungen für die Abgabe einer Bewerbung:
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als
Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter oder Rettungsassistentin bzw. Rettungsassistent - Bereitschaft zur Arbeit im Schichtdienst mit 48 Wochenstunden (einschließlich Bereitschaftszeiten). Der Einsatz erfolgt aktuell im 24-Stunden-Dienst.
- Fahrerlaubnis der Klasse C1
- Teamfähigkeit
- Belastbarkeit
- Uneingeschränkte Einsatzfähigkeit für den Rettungsdienst
- Besetzung von Funktionen des Rettungsdienstes in der Notfallrettung nach entsprechender Qualifikation
- Aufgaben in der Notfallrettung gem. Rettungsdienstgesetz NRW wie z.B Durchführung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Assistenz nach ärztlicher Anweisung, Herstellung und Erhaltung der Transportfähigkeit von Notfallpatienten usw.
- Pflege, Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen und medizinischen Geräten
- Überprüfung der Vollzähligkeit der Bestückung der Rettungsmittel
Wenn Sie sich während der Tätigkeit im Rettungsdienst gut bewähren und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, freuen wir uns über Ihre Bewerbung für eine Ausbildung als Brandmeisteranwärterin bzw. Brandmeisteranwärter (Laufbahngruppe 1.2 feuerwehrtechnischer Dienst)!
Thomas Kresse, Tel.: 0214 / 7505 320
E-Mail: thomas.kresse@stadt.leverkusen.de
Ansprechpartnerin im Fachbereich Personal und Organisation:
Janet Wodarsch, Tel.: 0214 / 4 06 - 11 35
E-Mail: janet.wodarsch@stadt.leverkusen.de
Die Terminierung für die Vorstellungsgespräche ruht bis auf Weiteres. Bewerbungen werden dennoch entgegengenommen.
Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten baldmöglichst eine Information über den Fortgang der Verfahren.
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Die Stadt Leverkusen verfolgt offensiv das Ziel, im Rahmen der Vorgaben des LGG NW den Anteil von Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, zu erhöhen.
Schwerbehinderte werden im Rahmen der Vorgaben des Sozialgesetzbuches IX gefördert.