Wir suchen Sie!
Die Berufsfeuerwehr der Stadt Leverkusen ist mit über 210 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemeinsam mit den über 250 Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr eine moderne Gefahrenabwehreinrichtung der Stadt und sorgt für die Sicherheit der Bürger.
Bei der Berufsfeuerwehr Leverkusen sucht Nachwuchskräfte für die Ausbildung als Brandmeister-anwärterin bzw. Brandmeisteranwärter (Laufbahngruppe 1.2 feuerwehrtechnischer Dienst). Ausbildungsbeginn ist der 1. April 2021.
- mindestens Hauptschulabschluss
- Gesellen- oder Facharbeiterbrief in einem für die Feuerwehr brauchbaren Handwerk oder erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung als Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter oder Rettungsassistentin bzw. Rettungsassistent
- Höchstalter am Tag der Einstellung 40 Jahre und 6 Monate
- Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der EU
- Schwindelfreiheit
- ausgeprägte körperliche Fitness
- uneingeschränkte Feuerwehrtauglichkeit
- Bereitschaft zur Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter im Anschluss an die Laufbahnausbildung
Ein Job für alle, die eine Herausforderung suchen – und das täglich! Jeder Einsatz ist anders und fordert Sie heraus. Ob im Rettungsdienst, im Arbeitsdienst auf der Wache oder im Einsatzfall im Löschzug – es erwarten Sie vielfältige Aufgaben.
Unsere Einsatzkräfte müssen im Notfall schnell zur Stelle sein und qualifiziert in Notsituationen helfen können. Dazu brauchen Sie eine praxisnahe Ausbildung, in der Sie auch die Bedienung der eingesetzten Geräte immer wieder üben.
Feuerwehrleute sind gefordert – das gilt auch für Ihre körperliche Konstitution. Ständiges intensives sportliches Training ist nötig, um diesen Belastungen gewachsen zu sein. Die sportliche Leistungsfähigkeit wird deshalb bereits bei der Einstellung vorausgesetzt und auch im Ausbildungsverlauf wichtiger Bestandteil sein.
Im Rahmen der theoretischen und praktischen Ausbildung an der Feuerwehr- und Rettungsdienstschule werden folgende Schwerpunkte vermittelt:
- allgemeine Grundlagen, z.B. Staatsbürgerkunde, Rechtsgrundlagen des Feuerwehrdienstes
- fachbezogene Grundlagen z.B. Physik, Verbrennungsvorgang, Löschmittel und -verfahren
- Fahrzeug- und Gerätekunde
- Atemschutz
- Einsatzlehre
- Vorbeugender Brandschutz
- Sprechfunk
- Gefährliche Stoffe und Güter
Sie erlernen das Verhalten in schwierigen Einsatzsituationen in Brandbekämpfung und technischer Hilfeleistung. Im weiteren Verlauf der Ausbildung nehmen Sie dazu unter Anleitung an Einsätzen teil.
Weiterer Ausbildungsbestandteil ist die Rettungssanitäterausbildung. Ausbildungsschwerpunkte sind in diesem Abschnitt das Erlernen des notwendigen medizinischen Wissens, der Umgang mit den Patienten und die Bedienung der entsprechenden technischen Ausrüstung.
Sofern Sie die genannten Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, werden Sie zu einem theoretischen Eignungstest eingeladen.
Bewerberinnen und Bewerber, die diesen Test erfolgreich abgelegt haben, werden zu einem körperlichen Eignungstest eingeladen. Informationen zum körperlichen Eignungstest finden Sie hier:
Thomas Kresse, Tel.: 0214 / 7505 - 320
E-Mail: thomas.kresse@stadt.leverkusen.de
Ansprechpartnerin im Fachbereich Personal und Organisation:
Janet Wodarsch, Tel.: 0214 / 4 06 - 11 35
E-Mail: jenet.wodarsch@stadt.leverkusen.de
Die Stadt Leverkusen strebt an, den Frauenanteil bei der Feuerwehr zu erhöhen. Daher werden besonders Frauen eingeladen sich zu bewerben.
- deutlich vergünstigtes Jobticket der Verkehrsverbünde Rhein-Sieg (VRS) und - bei entsprechendem Wohnsitz - Rhein-Ruhr (VRR)
- interne wie externe Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- vielfältiges Angebot im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
- eine zusätzliche Betriebsrente der Rheinischen Versorgungskasse für tariflich Beschäftigte
- corporate benefits – Mitarbeiterangebote mit hochwertigen Sonderkonditionen namhafter Hersteller und Marken
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Die Stadt Leverkusen verfolgt offensiv das Ziel, im Rahmen der Vorgaben des LGG NW den Anteil von Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, zu erhöhen.
Schwerbehinderte werden im Rahmen der Vorgaben des Sozialgesetzbuches IX gefördert.